Für verschiedene Dienstleistungen, Anbieter*innen bzw. Unternehmen oder Produkte im Bereich des energieeffizienten Bauens gibt es eine breite Auswahl an Qualitätssicherungssystemen. Diese Systeme gewährleisten klar definierte Standards und überprüfen deren Qualitäten. Nachfolgende Systeme haben sich hierbei bewährt.
Zertifizierung Passivhaus
Wenn Sie ein Passivhaus bauen oder eine Sanierung mit Passivhaus-Komponenten (EnerPHit-Standard) durchführen, steht mit dem Passivhaus-Projektierungspaket (PHPP) ein eigenes Planungswerkzeug zur Verfügung. Dieses Tool, mit dem u.a. Energiebilanzen erstellt und Komfortbedingungen überprüft werden können, bildet die Grundlage, um ein funktionierendes Passivhaus zu planen. Die Überprüfung auf Einhaltung der für ein Passivhaus festgelegten Kriterien kann über eine Zertifizierung durch das Passivhaus Institut oder eine akkreditierte Stelle erfolgen.
Zertifzierung von handwerklichen Leistungen
Bei einzelnen Gewerken besteht die Möglichkeit, zertifizierte Betriebe zu beauftragen. Durch eine Zertifzierung bildet sich ein ausführender Betrieb auf diesem Fachgebiet gemäß dem aktuellen Stand der Technik weiter und muss in der Regel das Wissen immer wieder auffrischen. Für Bauleute bietet sich dadurch die Möglichkeit, Betriebe bzw. Personen mit verlässlich hoher Fachkompetenz zu finden.
Zertifizierungen gibt es beispielsweise als:
- Zeritfizierte/r FachverarbeiterIn für Wärmedämmverbundsysteme
- Zertifizierte/r Passivhaus-HandwerkerIn
- Zertifizierte Insallateur*innen für Wärmepumpen, Solar oder auch Biomasse
- Zertifizierte/r PhotovoltaiktechnikerIn bzw. -planerIn
Zertifzierte Passivhaus-Komponenten
Für die Umsetzung von energieeffizienten Gebäuden können besonders hochwertige, für den Einsatz in Passivhäusern geeignete Produkte verwendet werden. Passivhaus-Komponenten reichen von Fenstern und Türen über Rollläden und Luftdichtheitssysteme bis hin zu Lüftungsgeräten und Wärmepumpen-Kompaktanlagen. Die Produkte werden nach einheitlichen Kriterien vom Passivhaus Institut zertifiziert.
Verarbeitungsrichtlinien
Für einzelne Arbeiten gibt es von einigen Fachverbänden, Interessensgemeinschaften oder Gütegemeinschaften vorgegebene Richtlinien für die Herstellung eines bestimmten Bausystems oder eines Bauteilanschlusses, z.B. für die Montage von Fenstern, den Einbau von Fensternbänken in ein Wärmedämmverbundsystem, die Errichtung einer hinterlüfteten Fassade oder die Herstellung eines Wärmedämmverbundsystems. Für die Ausführung der Arbeiten sind die erforderlichen Verarbeitungsrichtlinien vertraglich festzuschreiben. Die Bauüberwachung prüft während des Baus die Einhaltung dieser Richtlinien.