Baumeister*innen und Holzbauer*innen
Eine weitere Möglichkeit für die Planung eines Gebäudes bzw. die Sanierung Ihres bestehenden Wohnhauses ist die Beauftragung eines Baumeister*innen- oder Holzbauunternehmens. Zu beachten ist, dass Planung und Ausführung in diesem Fall meist durch ein einziges Unternehmen erfolgen. Eine Ausnahme bilden planende Baumeister*innen, die ausschließlich die Planung durchführen.
Energieberatung
Die Energieberatung kann in allen Phasen eines Bau- oder Sanierungsvorhabens greifen: bei der Festlegung der Energieeffizienzziele vor Beginn der Planung, als Unterstützung für Bauleute und Planer*innen während des Entwurfs oder als weiterführende Sanierungs- und Baubegleitung zur Sicherstellung der Energieeffizienzziele. Die Themen reichen vom Vergleich unterschiedlicher Gebäudekonzepte, über die Dämmung der Gebäudehülle, Auswahl von Baustoffen, oder die Gegenüberstellung unterschiedlicher Heizungssysteme bis hin zu Fördermöglichkeiten oder auch das Berücksichtigen der Infrastruktur für Elektromobilität.
Bank und Finanzierungsberatung
Bankberater*innen oder selbstständige Finanzierungsberater*innen gleichen Ihr geplantes Bau- oder Sanierungsvorhaben mit Ihren finanziellen Spielräumen ab, stellen den Finanzierungsbedarf fest und erstellen einen Finanzierungsplan für Ihr Projekt. Eine gute Finanzierungsberatung beinhaltet die Berücksichtigung sämtlicher in Frage kommender Förderungen.
Planung der Gebäudetechnik
Das Fachgebiet der Gebäudetechnik umfasst die Bereiche Heizung, Sanitär und Lüftung. Bei der Errichtung oder Sanierung energieeffizienter Gebäude nimmt die Planung der Heizungsanlage, der Komfortlüftung, einer Photovoltaik- oder thermischen Solaranlage sowie Konzepten zur Kühlung eines Gebäudes eine tragende Rolle ein. Gebäudetechnikplaner*innen sollten möglichst früh in den Planungsprozess miteinbezogen werden. Nur so können auf den Gebäudeentwurf gut abgestimmte und möglichst einfache technische Anlagenkonzepte entwickelt werden.
Bauaufsicht
Die Bauaufsicht vertritt die Interessen der Bauleute, koordiniert und dokumentiert den Bauablauf. Dabei überprüft sie die vereinbarten Qualitätsstandards und sorgt für die Sicherstellung der plangemäßen Ausführung sowie die Behebung von Mängeln. Sie übernimmt zudem die Rechnungsprüfung und Kostenkontrolle. Die Funktion der Bauaufsicht darf nur von dazu befugten Personen ausgeführt werden (z. B. Ziviltechniker*innen, Baumeister*innen und Ingenieurbüros). Häufig wird die Bauaufsicht mit einer Bauleitung gleichgesetzt. Bauleiter*innen sind im Normalfall für eine ausführende Firma tätig.