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Sonderförderungsprogramm Oberes und Oberstes Gericht
Neben den Photovoltaikanlagen selbst wird auch der Einsatz von dazu passenden PV-Speichern/Akkus unterstützt. Gefördert werden können ausschließlich PV-Speicher, die auf der Lithium-Ionen-Technologie aufbauen. Die Bundes-Investitionskostenförderung für Private, Gemeinden und Betriebe bis 50 kWp ist in jedem Fall in Anspruch zu nehmen, solange es diese gibt. Sie kann nicht durch eine Landesförderung ergänzt werden. Es können jedoch zusätzliche 10 kWp für Gemeinden mit 25 % Förderung im Rahmen des Sonderförderungsprogramms in Anspruch genommen werden, wenn eine Anlage > 50 kWp als sinnvoll erscheint. Bei Wegfall der Bundesförderung gilt die Landesförderung ab dem ersten kWp, sofern die Anlage als Eigenverbrauchs-Speicher-Anlage konzipiert und umgesetzt wird.
Wie wird gefördert
Für die PV-Anlagen-Förderung sind die anrechenbaren Kosten max. € 2.000,-/kWp. Die Speicher-Anlagen werden mit max. 70 % der förderbaren Kosten – höchstens jedoch € 1.200,- pro kWh (Bruttospeicherkapazität) gefördert. Insgesamt können in diesem Sonderförderungsprogramm max. 100 PV-Speicher-Anlagen gefördert werden.
Wie lange wird gefördert?
Die Förderungsansuchen müssen bis spätestens 30.6.2024 beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz, eingelangt sein.
Details zur Einreichung
Der Antrag ist elektronisch mit dem dafür vorgesehenen Webformular vor Beginn des Förderprojekts einzubringen.