Eine mechanische Be- und Entlüftung gehört in Bildungseinrichtungen zum Stand der Technik. Werden neue Bildungseinrichtungen geplant, wird häufig die Installation einer solchen Anlage anvisiert. Soweit so gut. Doch kein Haustechnikgewerk nimmt mehr umbauten Raum in Anspruch als eine Lüftungsanlage. Werden Technikraum und Verteilzonen also nicht von Beginn an auf dieses Gewerk abgestimmt, fehlt meist der nötige Platz. Die Folge sind laute, zugige und stromfressende Anlagen. Denn was viele nicht wissen: Wird der Querschnitt der Lüftungsleitungen aus Platzgründen halbiert, kann die Stromaufnahme am Ventitlator auf das bis zu Achtfache steigen.
Um die korrekten Querschnitte der Lüftungskanäle und des Lüftungsgerätes zu ermitteln, benötigt man vorher die maximalen Luftmengen, die von der Komfortlüftung gefördert werden müssen. Und genau an diesem Punkt tut sich in der Planung eine Fragestellung auf, die durch kein Regelwerk, sondern nur durch Sachverstand zum richtigen Zeitpunkt gelöst werden kann: Wie viel Luft benötigt das Gebäude?
Ganz so einfach ist es allerdings nicht: Nehmen wir eine Bildungseinrichtung an, die für 250 SchülerInnen und 20 PädagogInnen ausgelegt ist. Im Schulgebäude befinden sich nicht nur Klassenzimmer für die SchülerInnen, sondern auch noch eine multifunktionale Aula mit Platz für 150 Personen (Mittagstisch, Abendveranstaltung, Teilungszonen) sowie Musik- und Werkraum für je 25 Personen. Addiert man alle theoretisch möglichen Sitzplätze zusammen ergibt sich eine Zahl von 470. Dem gegenüber steht eine tatsächliche Personenanzahl von 270. Unterstellt man eine Luftmenge von 30 m³ pro Person und Stunde ergeben sich Werte zwischen knapp über 8.000 m³/h und 14.000 m³/h. Welcher diese Werte ist nun korrekt?
In der Praxis zeigt sich oft, dass technische Einrichtung auf den maximal erdenklichen Auslegungsfall dimensioniert werden – eine durchgehende Belegung eines jeden Raumes mit einer gewissen Anzahl an SchülerInnen und PädagogInnen. Der Gedanke ist klar: besser mehr als weniger. Personen, die sich in den Unterrichtsräumen befinden, können sich aber nicht gleichzeitig in der Aula aufhalten und Lehrkräfte die sich nicht im Konferenzzimmer befinden sind zwangsweise in einem der anderen Räumlichkeiten anzutreffen.
Statische Maximalauslegungen sind zwar Normkonform, generieren aber überdimensionierte und investitionskostenintensive Lüftungsanlagen, die wenn überhaupt, nur wenige Stunden im Jahr gebraucht werden. Ist eine Temperierung der Raumluft über die Lüftungsanlage angedacht, steigen durch die großen Luftmengen proportional die Leistungen für Heizung und Kühlung, die dann in der Praxis ebenfalls nicht abgerufen werden.