Seit diesem Jahr gibt es einige Neuerungen auf gesetzlicher Ebene, um den Einsatz erneuerbarer Energien im Heizungssektor zu fokussieren und bestehende Systeme klimafreundlicher zu machen. Bereits Anfang des Jahres trat das Erneuerbaren-Wärme-Gesetz (EWG) in Kraft, sodass nach Öl nun auch Gas in Neubauten verboten ist. Im Frühjahr wurden mit der F-Gase-Verordnung umweltschädlichen Kältemitteln in Wärmepumpen der Garaus gemacht und seit Juli gibt es eine neue Förderung für den Tausch von bestehenden erneuerbaren Heizsystemen. Fakt ist – die Energiewende schreitet voran und nimmt mit den neuen Maßnahmen Fahrt auf.
Nach Öl auch Gas Auslaufmodell
Mit dem am 29. Februar 2024 in Kraft getretenen Bundesgesetz über die erneuerbare Wärmebereitstellung in Neubauten wurde der Einbau von Heizungsanlagen auf Basis fossiler Brennstoffe zur Raumheizung und/oder Warmwasseraufbereitung im Gebäudeneubau generell untersagt. Der Weg zum gesetzlich geregelten Ausstieg aus fossilen Energieträgern in der Wärmebereitstellung für Gebäude ist mit dem Verbot von Gasheizungen im Neubau ein wesentliches Stück vorangekommen. Bereits seit 2020 ist der Ölheizungseinbau verboten und ab sofort dürfen auch neu gebaute Gebäude in Österreich ausschließlich mit erneuerbarer Wärme versorgt werden. Im Falle von Fernwärmeanschlüssen bedeutet dies, dass die bereitgestellte Wärme nachweislich zu mindestens 80 Prozent aus erneuerbaren Energieträgern stammen muss. Für bereits im Bau befindliche Projekte gelten entsprechende Übergangsfristen. Um den notwendigen Ausstieg aus fossilen Energieträgern auch im Gebäudebestand voranzubringen, sind die von Bund und Land bereitgestellten Förderungen so hoch wie nie. Der Umstieg auf erneuerbare Wärme ist somit gegenüber veralteten Heiztechnologien wie Öl und Gas auch finanziell attraktiv geworden, die per neuer Gesetzeslage zum Auslaufmodell werden.
60 Millionen Euro für Tausch erneuerbarer Heizungssysteme
Um den Umstieg auf erneuerbare Heizungssysteme zusätzlich anzukurbeln, stellt die Österreichische Bundesregierung insgesamt 60 Millionen Euro für die Jahre 2024 und 2025 für den Tausch veralteter und nicht mehr energieeffizienter erneuerbarer Heizungssysteme zur Verfügung. Durch den Umstieg auf modernere Heizungssysteme sollen deutliche Endenergieeffizienzsteigerungen im privaten Wohnbereich erzielt werden. Gefördert wird der Tausch von bestehenden Wärmepumpen oder Holzheizungen, wenn diese mindestens 15 Jahre alt sind. Beim Tausch einer Holzheizung wird der Anschluss an hocheffiziente und klimafreundliche Nah- beziehungsweise Fernwärme gefördert. Ist kein Anschluss an Nah- oder Fernwärme möglich, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert. Beim Tausch einer Wärmepumpe kann nur eine neue Wärmepumpe gefördert werden. Die Förderhöhe ist mit maximal 30 Prozent der förderungsfähigen Kosten bzw. max. 5.000 Euro für den Tausch des Heizsystems begrenzt. Bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage (min. 6 m² Kollektorfläche) gibt es einen Solarbonus (max. +2.500 Euro). Einreichen können ausschließlich Privatpersonen für Leistungen, die ab 01.07.2024 erbracht wurden, wer bereits eine Wärmepumpe hat oder auf eine umsteigt, sollte die Neuerungen für Kältemittel beachten.
Natürliche Kältemittel für Wärmepumpen und Co.
Am 11.03.2024 trat die EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase, sogenannte F-Gase, in Kraft. Das Ziel ist eine weitere Reduktion der Treibhausgasemissionen im Industriesektor. F-Gase sind Hauptbestandteil der Kältemittel in Wärmepumpen und Klimaanlagen. Bereits jetzt gibt es verschärfte Regelungen im Bereich Wartung, Herstellung und Vertrieb von Produkten, die F-Gase beinhalten. Laut Verordnung sollen bis 2050 keine künstlich hergestellten Kältemittel mehr verwendet werden, sondern nur noch natürliche. Bereits ab 2025 dürfen bei Geräten mit einer Füllmenge von über 3 kg nur noch Kältemittel mit einem GWP von < 750 kg/CO2 Äqu. eingesetzt werden. Ab 2027 sind bei Geräten mit Leistung unter 12 kW nur noch Kältemittel mit einem GWP < 150 kg/CO2 Äqu. erlaubt, ab 2032 nur noch natürliche Kältemittel wie beispielsweise R290 Propan. Dies trifft vor allem Wärmepumpen für den Ein- und Zweifamilienhausbereich. Bei der Wartung von bestehenden Wärmepumpen dürfen recycelte Kühlmittel zum Nachfüllen verwendet werden. Die Hersteller reagieren bereits auf die Verordnung und bringen in naher Zukunft mehrere Alternativen für verschiedene Systeme auf den Markt. Bereits jetzt gibt es Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln – die Monoblock Luftwärmepumpe, welche vorzugsweise im Außenbereich mit genügend Abstand zu Fenster und Türen aufgestellt werden muss.
Werden Geräte mit einem Kältemittel mit GWP ≥ 2.000 kg/CO2 Äqu. hat (R410A, R404A…) angeschafft, gibt es bereits jetzt keine Bundesförderung. Wird der Grenzwert des Kältemittels von GWP von ≥ 1.500 kg/CO2 Äqu. überschritten, gibt es momentan eine 20-prozentige Reduktion der Förderung. Darüber hinaus sollte bedacht werden, dass es in der Zukunft eventuell Schwierigkeiten beziehungsweise Mehrkosten bei der Wartung und Reparatur von bereits installierten Wärmepumpen mit einem Kältemittel > GWP 150 geben kann. Deshalb sollte bei der Anschaffung von neuen Geräten möglichst jetzt schon Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln bei der Angebotslegung verlangt werden. Langfristig werden so teure Wartungskosten und eine Neuanschaffung verhindert.